AGB & Co

Die Wenigsten lesen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB), wenn sie eine Seite verwenden und/ oder sich dort anmelden. Es ist langweiliger, langer, unglaublich komplizierter juristischer Text.

Es kann sich aber trotzdem lohnen, mal reinzuschauen, auch wenn das oft etwas länger dauert. Vielen ist oft gar nicht klar, in was sie alles eingewilligt haben,  was sie alles erlaubt haben, indem sie den AGB zugestimmt haben.

Für die AGB von Facebook gibt es deshalb hier eine kurze Zusammenfassung.

Hinweis: Dieser Text bezieht sich auf die AGB vom 19.April.2018.

Deutsches Recht

Zunächst mal: Facebook ist zwar eine Webseite eines US-amerikanischen Unternehmens. Für Nutzer, die in Deutschland wohnen,  gilt aber deutsches Recht!

Übrigens nur für deutsche Nutzer. Facebook hat spezielle Regelungen in den AGB nur für deutsche Nutzer (die findet ihr hier).

Diese Regelungen sind, im internationalen Vergleich, auch günstiger für euch, weil sie Facebook weniger bevorzugen. Grund ist, dass verschiedene deutsche Verbraucherschützer Facebook verklagt haben. Danach hat Facebook die AGB für deutsche Nutzer geändert.

Diese besondere Version gilt für alle Facebooknutzer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, also in Deutschland wohnen. Ihr müsst nicht deutsche Staatsagehörige sein, es kommt nur darauf an, ob ihr in Deutschland wohnt!

Lizenz

In den AGB lässt sich Facebook auch eine Lizenz erteilen:

>>Insbesondere wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unseren Produkten teilst, postest oder hochlädst, gewährst du uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App- Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen<<

Lizenzen sind Nutzungsrechte. Wenn ich eine Lizenz für etwas habe, heißt das, dass ich das, wofür ich die Lizenz habe, nutzen darf, zum Beispiel ein Bild, das mir nicht gehört.

Die Lizenz für Facebook ist

  • Nicht exklusiv
  • Übertragbar
  • Unterlizenzierbar
  • gebührenfrei 
  • Weltweit

und gilt für alles, was du bei Facebook postest, was unter "geistiges Eigentum" fällt. Geistiges Eigentum meint vor allem Dinge, an denen Urheberrechte bestehen können (siehe hier Fotos/ Videos).

Was die einzelnen Teile der Lizenz bedeuten:

  • Nicht exklusiv

    • Das heißt, dass du für das, was du hochlädst, auch anderen noch eine Lizenz erteilen darfst. Es gibt im Urheberrecht nämlich auch exklusive Lizenzen (die heißen dann "ausschließliche Nutzungsrechte"). Eine exklusive Lizenz bedeutet, dass der, dem man die Lizenz erteilt, die einzige Lizenz hat. Beispiel: ich habe ein tolles Bild gemalt und gebe jemand anderem die Erlaubnis, es auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Das ist dann eine Lizenz. Wenn die Lizenz exklusiv ist, verspreche ich dem anderen damit, dass er der einzige ist, der dieses Bild nutzen darf. Ich verspreche ihm damit, dass ich das Bild niemand anderem zur Verfügung stelle, und er der einzige ist, der das Bild benutzen darf, es veröffentlichen darf, dafür Geld verlangen darf...Wenn die Lizenz bei Facebook exklusiv wäre, würde das heißen, dass ihr nichts, was ihr hochladet - auch nicht eure eigenen Urlaubsfotos! - anderswo veröffentlichen oder verkaufen dürftet. Das ist aber gerade nicht so.
    • Facebook hat also eine Lizenz, aber ihr dürft  das Bild/Video trotzdem auch anderen zur Verfügung stellen.

  • Übertragbar

    • Das heißt, dass Facebook die Lizenz an andere übertragen darf. Auch gegen Geld. Im Klartext: Alles, was ihr hochladet, darf Facebook weiterverkaufen. An Leute, die ihr gar nicht kennt. Ohne, dass Facebook euch Bescheid sagt. Wenn Facebook diese Lizenz wirklich "übertragen" würde, würde das heißen, dass Facebook die ganze Lizenz an jemand anderen weiter gibt. Das bedeutet, dass Facebook dann keine Rechte mehr hat an den Sachen, die ihr hochgeladen habt. Sondern nur noch der andere, an den Facebook die Lizenz übertragen hat.

  • Unterlizenzierbar

    • Das heißt, dass Facebook anderen eine (Teil-)Lizenz erteilen darf, und die eigentliche Lizenz aber behält. Der Unterschied zu "übertragbar" ist, dass Facebook hier die Lizenz behält, und der andere dann aber auch eine Lizenz hat. Dann hat also nicht nur einer eine Lizenz an deinen Inhalten, sondern mehrere: Nämlich Facebook und alle, denen Facebook eine Unterlizenz erteilt hat.
    • Das geht übrigens auch nur für Teile: Zum Beispiel könnte Facebook anderen auch eine Lizenz für nur manche, bestimmte eurer Bilder erteilen, aber nicht für die restlichen Bilder.
    • Nochmal: Facebook muss euch nicht um Erlaubnis fragen, weil ihr das mit der Zustimmung zu den AGB schon erlaubt habt. Facebook muss euch nicht mal informieren.

  • Gebührenfrei

    • Das heißt, dass euch Facebook für diese Lizenz nichts bezahlt, dass ihr Facebook diese Lizenz also kostenlos erteilt. Sprich: Ihr erlaubt Facebook, alles, was ihr hochladet, kommerziell zu nutzen, es weiterzuverkaufen, es anderen zur Verfügung zu stellen. Und Facebook bezahlt euch nicht dafür.

  • Weltweit

    • Das heißt, dass diese Lizenz weltweit gilt. Facebook kann das, was ihr hochgeladen habt, also in alle Welt weiterverkaufen, nicht nur in Deutschland oder in den USA.

    Die Lizenz endet, wenn ihr eure Inhalte bei Facebook wieder gelöscht habt. Es sei denn, eure Freunde haben das, was ihr gepostet habt, geteilt. Dann ist es nämlich auch auf deren Profil gespeichert.

Zusammenfassung: alles, was ihr bei Facebook hochladet, darf von Facebook also beliebig weiterverwendet werden, z.B. für Werbung. Facebook darf es weiterverkaufen. Auf der ganzen Welt.

Und Facebook muss euch nicht (nochmal) um Erlaubnis fragen, und euch auch nicht informieren.

Für Facebooknutzer mit Wohnsitz in Deutschland gilt allerdings die Ausnahme, dass das, was ihr hochgeladen habt, von Facebook nur im Zusammenhang mit Facebook benutzt werden darf. Facebook darf eure Fotos z.B. nicht an irgendeine Werbefirma weiterverkaufen, die dann mit euren privaten Fotos Werbung für irgendwas, z.B. Schuhcreme, macht (wie gesagt, das gilt nur für Nutzer in Deutschland. In anderen Ländern darf Facebook das!). Für deutsche Nutzer darf Facebook eure Inhalte zwar verwenden, aber eben nur im Zusammenhang mit Facebook.

Die gesamten AGB von Facebook findest du hier: https://www.facebook.com/legal/terms/

Dürfen die das?

Wenn man das liest, fragt man sich schon, ob Facebook das so einfach darf. Ja, grundsätzlich dürfen die das. Weil man in Verträgen so ziemlich alles vereinbaren kann, was man will, solange es nicht verboten ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, gerade bei allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor allem, wenn eine Seite, z.B. Facebook, der anderen Seite, z.B. euch, den Vertrag vorgibt und ihr nur noch zustimmen müsst. Damit es gerecht zugeht und nicht die stärkere Seite die andere Seite benachteiligt und ausnutzt, und weil - seien wir ehrlich - die meisten die AGB auch gar nicht wirklich lesen, bevor sie zustimmen, darf man in die AGB nicht einfach alles reinschreiben, was man will. Es dürfen z.B. keine Regelungen darin sein, die die andere Seite stark benachteiligen, oder mit denen man nicht rechnen muss.

Weil die AGB von Facebook aber Regelungen enthalten, mit denen man nicht wirklich rechnen muss - wer erwartet schon, dass Facebook alles, was ich hochlade, beliebig weiterverkaufen darf? - wurden die AGB für deutsche Nutzer geändert, weil, wie gesagt, Verbraucherschützer geklagt haben.

(Teilweise waren die Regelungen in den AGB sogar rechtswidrig, weil Facebook bestimmte Schadensersatzansprüche ausgeschlossen hatte, die man nach deutschem Recht nicht ausschließen darf).

Nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass die AGB von Facebook so nicht in Ordnung sind, hat Facebook die AGB geändert. Aber gelten die AGB so, wie sie jetzt, nach dem Urteil, formuliert sind?

Das kann man nicht genau sagen. Es gibt noch keine Gerichtsurteile dazu, und die Juristen sind sich da längst nicht einig. Es spricht einiges dafür, dass die AGB nicht gelten, darauf solltet ihr euch aber nicht verlassen.

Und was mache ich jetzt?

Keine Panik! Ja, ich habe Facebook diese Lizenz erteilt, als ich mich bei Facebook angemeldet habe. Aber ich muss jetzt nicht alles löschen oder mich bei Facebook abmelden.

Vor allen Dingen: Facebook hat diese Lizenz zwar. Es ist aber nicht bekannt, dass Facebook diese Lizenz schon mal benutzt hätte. Soll heißen: Die dürfen zwar eure Bilder verkaufen. Haben sie aber (noch) nicht! Es kann natürlich sein, dass sie das irgendwann mal tun. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Facebook dürfte  das wahrscheinlich auch gar nicht. Vermutlich würden ihnen die deutschen Gerichte das sogar nachträglich verbieten.

Ihr braucht jetzt keine Angst zu haben!

Dieser Abschnitt soll euch vor allem zeigen, dass man vielleicht einfach mal gucken sollte, was man so alles unterschreibt. Das heißt aber nicht, dass jetzt alle Werbeplakate mit euren Urlaubsfotos gepflastert sind.

namen

Nach den AGB von Facebook muss man sich mit dem Klarnamen anmelden, also dem echten Vor- und Nachnamen. Das soll Fakeprofile vermeiden. Man kann sich zwar mit einem falschen Namen oder einem Fantasienamen anmelden. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Facebook das Profil dann löscht. Eigentlich ist es von Facebook also nicht so gedacht, dass man bei Facebook anonym bleibt.

Meine Emailadresse

Auf Facebook kann man dich auch mit der Emailadresse suchen, mit der du angemeldet bist. Diese Funktion lässt sich auch nicht ausschalten. Du kannst lediglich wählen, ob dich alle mit deiner Emailadresse suchen dürfen, Freunde von Freunden oder nur deine Freunde. Generell ist diese Suchfunktion aber immer verfügbar - und zwar auch dann, wenn deine Emailadresse in deinem Profil gar nicht angezeigt wird. Wenn jemand deine Emailadresse weiß, kann er also trotzdem damit bei Facebook nach dir suchen. Er muss dazu nicht wissen, wie du bei Facebook heißt, die Emailadresse reicht.

Markieren

Bei Facebook kann man auf Fotos auch Personen markieren, also verlinken. Mit einem Klick auf die Markierung öffnet sich das Profil der Person, die markiert wurde. Facebook schlägt diese Markierungen auch vor, wenn man Fotos hochlädt, auf denen Gesichter erkennbar sind. Facebook fragt dich dann, ob du die entsprechenden Personen markieren möchtest. Wenn du auf mehreren Bildern markiert bist, kann Facebook also herausfinden, wie du aussiehst.

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