Fotos von fremden Sachen

Bisher ging es hauptsächlich um Bilder von Personen.

Was passiert aber, wenn ihr Sachen fotografiert?

Urheberrechtlich geschützte Sachen?

Zum Beispiel das berühmte Kunstwerk auf dem Marktplatz? Oder das Bild im Museum? Oder wenn ihr den Fernseher abfotografiert, auf dem eure Lieblingsfernsehserie läuft, um allen zu zeigen, dass die heiß ersehnte DVD-Box endlich angekommen ist und ihr jetzt einen Serienmarathon startet?

Draußen

Wenn die urheberrechtliche geschützte Sache (das Werk) auf öffentlichen Plätzen steht - z.B. auf dem Marktplatz - dürft ihr das Bild, das ihr davon gemacht habt, jederzeit veröffentlichen. Das ist immer erlaubt.

Das steht in § 59 UrhG.

Drinnen

Wenn das Werk in einem Museum steht, dürft ihr es fotografieren und das Bild dann veröffentlichen, wenn das Museum das erlaubt. Wenn in dem Museum fotografieren verboten ist, dürft ihr nicht fotografieren. Manchmal ist fotografieren erlaubt, aber nicht zu kommerziellen Zwecken. Das heißt, dass ihr die Bilder nutzen und auch privat veröffentlichen dürft, z.B. bei Facebook, solange ihr kein Geld damit verdient.

Ob ihr fotografieren dürft, entscheidet der Inhaber des Museums. Er übt das Hausrecht aus, und das Hausrecht beinhaltet auch, dass er entscheiden darf, ob Fotos gemacht werden und was damit passiert.

Wenn ihr das Werk vom Fernseher abfotografiert, ist das normalerweise kein eigenes Werk. Es ist quasi eine Kopie, ihr fotografiert das Werk ja nur ab. Ihr braucht also die Einwilligung des Urhebers! Also: Egal, wie stolz ihr darauf seid, dass ihr jetzt endlich eine vollständige DVD-Sammlung eurer Lieblingsserie habt und jetzt gleich einen zwölfstündigen Serienmarathon startet: Das als Meldung zu posten, ist ok. Ein Foto vom Fernseher solltet ihr aber nicht im Internet hochladen.

In manchen Foren im Internet steht manchmal, dass das dann ja euer eigenes Werk wäre, wenn ihr das Bild abfotografiert, und dass das Urheberrecht dann nicht mehr gelten würde, und dass ihr das fremde Urheberrecht so umgehen könntet.

Das stimmt nicht! Bei solchen Bildern braucht ihr die Einwilligung des Urhebers, wenn ihr es veröffentlichen wollt!

(Privat dürft ihr es natürlich nutzen).