Fotos von anderen

Dieser Abschnitt behandelt Bilder oder Videos, die ihr nicht selbst gemacht habt, sondern jemand anderes. In diesem Fall hat der andere dann das Urheberrecht daran.

Auch hier gilt: Das Gesagte lässt sich auf Videos übertragen.

Was ist, wenn ich fremde Bilder nutzen will?

Wenn ich Bilder, die anderen gehören - fremde Bilder, also Bilder, an denen jemand anderes das Urheberrecht hat - benutzen will, ist Vorsicht geboten. Das darf ich nämlich nicht immer.

Erlaubnis

Am einfachsten ist es, wenn ihr den Urheber, also den, dem das Bild gehört, einfach fragt, und er euch erlaubt, dass ihr das Bild nutzt. Wenn zum Beispiel einer eurer Freunde auf der Klassenfahrt ein cooles Bild gemacht hat, das ihr auch gern haben würdet, und er es euch erlaubt, ist alles klar.

Das ist auch die Regel: Der Urheber muss euch die Nutzung erlauben.

Was aber, wenn ihr an den Urheber gar nicht so leicht herankommt? Wenn es zum Beispiel um ein Bild geht, das ihr bei Google gefunden habt, und ihr auch gar nicht wisst, wem das Bild gehört?

Von der Regel, dass euch der Urheber die Nutzung erlauben muss, gibt es auch Ausnahmen.

Privatkopie

Wenn ihr das Bild ganz privat verwendet (z.B. nur zu Hause auf dem eigenen Rechner, oder ihr druckt es aus und schmückt eure Wände damit), ist das erlaubt. Warum? Weil in Deutschland jeder das Recht auf eine Privatkopie hat, die er privat benutzen darf. Aber eben nur privat: Sobald das Bild z.B. veröffentlich wird - zum Beispiel auf Facebook (siehe unter mit Freunden teilen)- ist es keine private Nutzung mehr. Aber wenn ihr das Bild nur privat nutzt, dürft ihr es aus dem Internet kopieren und benutzen. Aber auch nur dann!

Das Recht auf Privatkopie ergibt sich aus § 53 UrhG.

Unterricht - Schule und Wissenschaft

Eine andere Ausnahme wird euch zum Beispiel in der Schule begegnen: Wenn eurer Lehrer fremde Bilder im Unterricht zeigt (zum Beispiel berühmte Kunstwerke im Kunstunterricht) ist das auch erlaubt. Der Lehrer oder die Lehrerin braucht die Bilder nämlich als Anschauungsmaterial, damit ihr besser lernen könnt.

Das gilt aber auch für euch: Z.B. dürft ihr in Referaten zu Anschauungszwecken fremde Bilder benutzen.

Aber auch hier gilt: Das Referat darf nicht veröffentlicht werden, ihr dürft es also z.B. nicht hinterher im Internet veröffentlichen. Ihr dürft die Bilder nur für das Referat selbst benutzen.

Und natürlich dürft ihr das Bild nicht gewerblich bzw. kommerziell nutzen, also kein Geld dafür verlangen. Ihr dürft also das Referat mit den Bildern nicht hinterher weiterverkaufen.

Diese Ausnahme steht in § 52a UrhG (betrifft Lehrer) und § 53 Abs. 2 UrhG (betrifft euch und eure Referate).

Das sind die einzigen Ausnahmen. Ansonsten braucht ihr die Erlaubnis des Urhebers!