Wie ist das mit Minderjährigen?

Das deutsche Recht hat bestimmte Sonderregeln für Minderjährige. Nach deutschem Recht ist man nur beschränkt geschäftsfähig, wenn man jünger als 18 Jahre ist. Das bedeutet, dass alle Rechtsgeschäfte von den gesetzlichen Vertretern - in aller Regel werden das eure Eltern sein - vorher oder nachher erlaubt werden müssen.

Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in §§ 104 Nr. 1, 107 BGB, §§108 – 113 BGB, und §§ 1629, 1631 BGB.

Wer jünger als 7 Jahre ist, ist geschäftsunfähig und darf gar keine Rechtsgeschäfte (wie z.B. Verträge) abschließen. Tut er es doch, sind die Geschäfte unwirksam.

Wer mindestens 7, aber noch keine 18 Jahre alt ist, ist "beschränkt geschäftsfähig". Das heißt, dass man Rechtsgeschäfte wie Verträge nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abschließen darf, § 107 BGB. Normalerweise sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter, §§ 1629, 1631 BGB.

Je älter ihr seid, desto mehr müssen eure Eltern dabei euren Willen und eure Selbständigkeit berücksichtigen, § 1626 Abs. 2 BGB.

Ein Rechtsgeschäft ist meistens ein Vertrag: wenn ihr zum Beispiel ein Brötchen kauft (=Kaufvertrag) oder eurem Freund etwas zum Geburtstag schenkt (=Schenkung), wenn ihr jemandem erlauben wollt, eure Bilder zu nutzen (das ist dann meistens ein "Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten"),  oder wenn ihr die Verarbeitung eurer Daten einwilligt.

Im Prinzip müsstet ihr also jedes Mal eure Eltern fragen, wenn ihr ein Bild weitergeben wollt, euch jemand ein Bild weitergeben will, das ihr nutzen wollt, ihr euch bei einer Webseite registriert oder ihr etwas bei Amazon bestellt.

Eure Eltern können euch das aber auch nachträglich erlauben. Wenn ihr euch z.B. schon in einem Forum registriert habt, und eure Eltern das im Nachhinein ok finden, ist alles in Ordnung.

Auch hier müssen eure Eltern euch das nicht ausdrücklich sagen. Wenn eure Eltern z.B. wissen, dass ihr euch bei Facebook anmelden wollt, und eure Eltern nichts dagegen sagen, könnt ihr davon ausgehen, dass es erlaubt ist. Wenn ihr euch nicht sicher seid, solltet ihr aber besser nochmal nachfragen.

Wenn jemand etwas nicht ausdrücklich erlaubt, und sich aus den Umständen aber ergibt, dass derjenige einverstanden ist, nennt man das auch "konkludente Einwilligung".

Außerdem: eure Eltern wissen ja, dass ihr das Internet nutzt. Deswegen könnt ihr erstmal davon ausgehen, dass ihr euch im Internet sozusagen "frei" bewegen dürft. Wenn eure Eltern euch aber etwas nachträglich verbieten,  gilt dieses Verbot. Eure Eltern können die Erlaubnis auch einschränken: sie können z.B. bestimmen, dass ihr Facebook benutzen dürft, aber Twitter nicht. Oder, dass ihr bei Amazon Bücher bestellen dürft, aber nichts bei eBay ersteigern. Daran müsst ihr euch halten.
Das klingt jetzt komisch, und außerdem furchtbar umständlich: ihr seid ja schließlich keine kleinen Kinder mehr.

Das stimmt. Aber im Gesetz steht nun mal, dass eure Eltern euch sowas erlauben müssen. Und es ist nicht nur in eurem Interesse, dass ihr die Erlaubnis eurer Eltern auch wirklich habt. Denn wenn eure Eltern euch etwas verbieten, ist der Vertrag rechtlich betrachtet unwirksam. Wenn ihr z.B. etwas bei eBay ohne Erlaubnis eurer Eltern ersteigert habt, oder eure Eltern erst später davon erfahren und dagegen sind, gehört euch die Sache gar nicht. Ihr müsst sie zurückgeben.

Also spart euch den Ärger und fragt eure Eltern besser gleich.

Das Ganze funktioniert aber auch umgekehrt: eure Eltern müssen zwar eure Rechte für euch wahrnehmen, weil ihr das selber noch nicht könnt, bis ihr 18 seid. Sie dürfen das aber nicht gegen euren Willen tun. Sie dürfen also z.B. nicht eure Fotos bei Facebook hochladen, wenn ihr das gar nicht wollt.

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