was ist eigentlich öffentlich?

Unter Öffentlichkeit versteht man normalerweise die breite Masse der Leute, die Allgemeinheit, also zum Beispiel der Großteil der Bevölkerung eines Landes. Wenn meine Internetseite nur von meinen Freunden und meiner Familie besucht wird, dann ist die doch nicht öffentlich?

Doch. Aus zwei Gründen:

  • Erstens ist es im Internet so, dass zwar nicht jeder jede Seite aufruft, dass er das aber theoretisch könnte. Grundsätzlich ist jede Internetseite einem weltweiten Milliardenpublikum zugänglich.
  • Zweitens: im deutschen Urheberrecht hat der Begriff „Öffentlichkeit“ eine andere Bedeutung als im normalen Sprachgebrauch. Im deutschen Urheberrecht ist alles öffentlich, was für einen größeren Personenkreis bestimmt ist, also erstmal alles. Ausnahmsweise nicht öffentlich ist

    • was nur ich selbst zur Verfügung habe,
    • was nur einem engen, kleinen, abgegrenzten Personenkreis zugänglich ist, den ich persönlich kenne, z.B. Freunde und Verwandte.

Wichtig ist: es kommt nicht darauf an, ob Fremde das, was ich hochlade, auch tatsächlich abrufen. Es genügt, dass sie es theoretisch können!

Beispiel: wenn ich auf meiner eigenen Webseite fremde Bilder hochlade, und die Webseite nur von meinen Freunden besucht wird. Die Seite hat vielleicht 10 Aufrufe im Monat, und immer nur von denselben Leuten, die ich persönlich kenne. Die Webseite kann aber tatsächlich von jedem weltweit aufgerufen werden. Dass es keiner tut, ändert nichts daran, dass ich eine Urheberrechtsverletzung begehe, wenn ich fremde Bilder ohne Erlaubnis hochlade.

Damit ist klar, dass das Internet die Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllt: was ich hochlade, ist vielen Personen zugänglich und deshalb öffentlich.

Ausnahme: IP-Sperren und Benutzerkonten

Bei manchen Seiten kann man sog. IP-Sperren einrichten. Die Seite sperrt den Inhalt dann für Internetnutzer mit bestimmten IP-Adressen.

Dann ist der Inhalt z.B. für Leute aus bestimmten Ländern nicht verfügbar: bei youtube ist z.B. häufig der Fall, dass man bestimmte Videos von Deutschland aus nicht aufrufen kann.

Wenn ihr eine solche Sperre eingerichtet habt, und klar vorgegeben habt, wer das Bild alles sehen kann, ist es eher nicht öffentlich (dann kommt es darauf an, wie viele den Inhalt letztendlich wirklich sehen können).

Auch, wenn die Leute sich erst einloggen müssen, um euren Inhalt sehen zu können, ist der Inhalt nicht unbedingt öffentlich (auch hier hängt das wieder davon ab, wie viele den Inhalt letztendlich sehen können. Bei Facebook müssen sich 1 Milliarde Menschen erst einloggen, dann ist das natürlich nicht mehr privat).

Faustregel: je mehr Leute den Inhalt sehen können, desto eher ist er öffentlich im Sinne des Urheberrechts!

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