Konflikte zwischen  rechten

In den anderen Abschnitten Fotos von mir, Fotos von anderen und Fotos mit mir) wurden die verschiedenen Rechte vorgestellt, die man beachten muss.

Was ist jetzt aber, wenn die Rechte sich widersprechen? Zum Beispiel, wenn ich auf einem Bild in der Zeitung bin, von dem ich nicht will, dass es veröffentlicht wird, weil mir das Foto peinlich ist?

Oder wenn ich Bilder von einer Party hochlade, die ich eigentlich hochladen durfte, und es beschwert sich doch jemand?

Leider gibt es hier keine einfache Antwort, keine allgemeine Regel. Hier muss man in jedem einzelnen Fall abwägen, ob es ok war, das Bild/ Video zu veröffentlichen, oder ob das Bild/ Video gelöscht werden muss.

Solche Fälle beschäftigen häufig die Gerichte.

Auf der sicheren Seite seid ihr,
  • wenn ihr immer fragt, bevor ihr Bilder veröffentlicht, und zwar alle, die auf dem Bild abgebildet sind, und den Urheber, also denjenigen, der das Bild gemacht hat (wenn ihr das nicht selbst seid)
  • wenn ihr Bilder sofort löscht, wenn jemand darum bittet

Wenn jemand ein Foto von euch macht bzw. machen will, könnt ihr ihn auch direkt fragen, ob er vorhat,  das Bild zu veröffentlichen. Sagt dem anderen, wenn ihr das nicht wollt.

Sagt sofort, wenn ein Bild veröffentlicht wurde, das euch nicht gefällt! Sagt demjenigen, der das Bild hochgeladen hat, dass ihr das nicht wollt, und dass er es löschen bzw. euch unkenntlich machen muss, wenn ihr nicht wollt, dass man euch erkennt.

Falls sich die Leute immer noch wehren: beruft euch auf "den Unterlassungsanspruch nach § 1004 Absatz 1 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht". Das ist die rechtliche Grundlage dafür, dass der andere das Bild gegen euren Willen nicht veröffentlichen darf, und es auch wieder löschen muss, wenn er es gegen euren Willen schon veröffentlicht hat.

Einen Fall, in dem ein Video eigentlich gar nicht hätte gedreht werden dürfen, das Video aber trotzdem veröffentlicht werden darf, seht ihr zum Beispiel hier.