Ausnahmen

Es gibt also Ausnahmen von dem Grundsatz, dass man immer die Erlaubnis des Urhebers braucht.

Private Nutzung

Wenn jemand das Bild, das mir gehört, ganz privat verwendet (z.B. nur zu Hause auf dem eigenen Rechner).

Warum? Weil in Deutschland jeder das Recht auf eine Privatkopie hat, die er privat benutzen darf. Aber eben nur privat: Sobald das Bild z.B. veröffentlicht wird - zum Beispiel auf Facebook - ist es keine private Nutzung mehr. Wenn das Bild nicht privat genutzt wird, braucht man die Erlaubnis des Urhebers. Also: Wenn jemand eines meiner Bilder öffentlich benutzen will, muss er zuerst mich fragen. Wenn ich es nicht erlaube, darf er es auch nicht!

Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 53 Abs. 1 UrhG.

Aber Vorsicht: Nicht immer muss ich das ausdrücklich erlauben! Wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der andere das Bild benutzen darf, reicht das.

Die Juristen nennen das dann "konkludente Zustimmung".

Veröffentlichen

Beispiel: Wenn mich ein Freund um Bilder bittet, die ich auf einer Party gemacht habe, und wir beide davon ausgehen, dass mein Freund vorhat, die Bilder bei Facebook hochzuladen, und ich ihm die Bilder gebe, dann darf er die Bilder auch hochladen (also veröffentlichen), auch wenn keiner von uns extra gesagt hat, dass die Bilder hochgeladen werden sollen. (was warum bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken öffentlich ist, seht ihr hier mit Freunden teilen, Privatsphäreeinstellungen)

Ich kann diese Erlaubnis aber auch jederzeit zurücknehmen. Wenn ich irgendwann nicht mehr möchte, dass der andere mein Bild benutzt, und ich ihm das sage, darf er es nicht mehr benutzen (außer privat, siehe oben). Wenn er es veröffentlicht hat, muss er es z.B. wieder löschen (wenn es ganz schlecht läuft, muss er sogar Schadensersatz bezahlen).

Ich kann die Erlaubnis auch begrenzen. Zum Beispiel kann ich erlauben, dass das Bild auf der Seite meines Turnvereins veröffentlicht wird, nicht aber auf Facebook. Oder, dass das Bild nur eine bestimmte Zeit lang online sein darf.

Wenn ich es möchte, muss derjenige, der das Bild benutzt, auch immer meinen Namen - nämlich den Namen des Urhebers, und das bin in dem Fall ich - angeben.
Grundlage dafür ist § 13 UrhG.

Wenn ich will, kann ich auch eine Bezahlung ("Vergütung") dafür verlangen, dass andere mein Bild nutzen dürfen. Vor allem, wenn der andere mit der Nutzung des Bildes Geld verdient oder verdienen will (es also "kommerziell nutzen" will), solltet ihr euch überlegen, ob ihr ihm das Bild wirklich kostenlos zur Verfügung stellen wollt. Natürlich kann es dann sein, dass der andere das Bild vielleicht gar nicht mehr will. Wenn ihr gerne wollt, dass euer Bild verwendet wird, könnt ihr also - natürlich - auch freiwillig auf eine Gegenleistung verzichten. Überlegt euch einfach, was ihr wollt.
Der Anspruch auf eine angemessene Vergütung beruht auf § 32 UrhG.

Lest auch nach, wie das alles für minderjährige Urheber ist.

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