Minderjährige Urheber

Das bisher Gesagte gilt erstmal für alle, die Urheber sind. Ein bisschen anders ist es aber, wenn der Urheber minderjährig, also jünger als 18 Jahre ist. Nach deutschem Recht ist man nur "beschränkt geschäftsfähig", wenn man jünger als 18 Jahre ist. Das bedeutet, dass alle Rechtsgeschäfte von den "gesetzlichen Vertretern"  - in aller Regel werden das eure Eltern sein - vorher oder nachher erlaubt werden müssen.

Was ihr generell rechtlich beachten müsst, wenn ihr noch minderjährig seid, könnt ihr auch nochmal nachlesen unter Wie ist das mit den Minderjährigen?

Wenn ihr Bilder weitergebt, ist das ein Vertrag. Wenn ihr jemandem erlaubt, eure Bilder zu nutzen, ist das ein "Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten".
Im Prinzip müsst ihr also jedes Mal eure Eltern fragen, wenn ihr ein Bild weitergeben wollt, oder euch jemand ein Bild weitergeben will, das ihr nutzen wollt.

Eure Eltern können euch das aber auch nachträglich erlauben. Wenn ihr z.B. das Bild schon weitergegeben habt, und eure Eltern das im Nachhinein ok finden, ist alles in Ordnung.

Auch hier müssen eure Eltern euch das nicht ausdrücklich sagen. Wenn eure Eltern z.B. wissen, dass ihr auf dem Sommerfest des Turnvereins Bilder gemacht habt, und ihr diese Bilder dem Turnverein für dessen Internetseite zur Verfügung stellen wollt, und eure Eltern nichts dagegen sagen, könnt ihr davon ausgehen, dass es erlaubt ist. Wenn ihr euch nicht sicher seid, solltet ihr aber besser nochmal nachfragen.
Außerdem: Eure Eltern wissen, dass ihr eine Kamera bzw. ein Handy habt. Und natürlich wissen sie auch, dass ihr die Kamera/ das Handy benutzt. Um damit Fotos oder Videos zu machen. Deswegen könnt ihr erstmal davon ausgehen, dass ihr die Bilder eigenständig weitergeben dürft. Wenn eure Eltern das aber nachträglich verbieten - weil ihnen das Bild nicht gefällt oder sie es sonst wie unangemessen finden - gilt dieses Verbot, und ihr dürft das Bild nicht weitergeben.

Das klingt jetzt komisch, und außerdem furchtbar umständlich: Ihr seid ja schließlich keine kleinen Kinder mehr, und außerdem habt ihr die Bilder ja gemacht, es sind eure Bilder.

Das stimmt. Aber im Gesetz steht nun mal, dass eure Eltern euch sowas erlauben müssen. Und es ist nicht nur in eurem Interesse, dass ihr die Erlaubnis eurer Eltern auch wirklich habt. Denn wenn eure Eltern euch die Weitergabe verbieten, ist sie rechtlich betrachtet unwirksam. Wenn ihr z.B. dem Turnverein das Bild trotzdem gebt, darf er es nicht benutzen. Eure Eltern können sogar verlangen, dass das Bild von der Seite wieder gelöscht wird.

Also spart euch den Ärger und fragt eure Eltern besser gleich.

Nochmal zur Klarstellung: Ihr bleibt trotzdem Urheber der Bilder, die gehören immer noch euch, und zwar nur euch. Und sobald ihr 18 seid, könnt ihr die auch nach Lust und Laune weitergeben.

Das Ganze funktioniert übrigens auch umgekehrt: Eure Eltern müssen zwar eure Rechte für euch wahrnehmen, weil ihr das selber noch nicht könnt, bis ihr 18 seid. Sie dürfen das aber nicht gegen euren Willen tun. Sie dürfen also z.B. nicht eure Fotos an den Turnverein weitergeben, wenn ihr das gar nicht wollt.