Hier erfahrt ihr alles rund um die finanzielle Förderung in der Jugendarbeit und die entsprechenden Nachweise und Anträge stehen euch zum Download zur Verfügung.
Die Förderung auf Landeseebene begründet sich durch den bundesgesetzlichen Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) oder Kinder- und Jugendhilfegesetz - (KJHG) genannt -, das die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit regelt und als Leistung vorschreibt. Davon leitet sich das Zweite Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes (2.AGKJHG) und den am 01.10.2018 in Kraft getretenen Richtlinien ab.
Zum 01.01.2023 sind neue Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (Maßnahmenförderung) und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im außerunterrichtlichen Bereich in Kraft getreten.
Außerdem gibt es für Jugendverbände die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit sowie die Richtlinien zur Förderung von Jugendbildungsreferent*innen, die jeweils zum 01.01.2022 in Kraft getreten sind.
Dort sind folgende Förderbereiche geregelt:
Die Höhe der Landesförderung zu einzelnen Förderbereichen ist im Landeshaushalt geregelt.
Seit Oktober 2018 sind die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit an der Schnittstelle zur Schule veröffentlicht.
Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es über Totomittel.
Weitere Infos dazu erhaltet ihr im zuständigen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-3154
Fax: 0681/501-3408
mail c.neu(at)soziales.saarland.de
und beim Landesjugendring Saar.
Für die Arbeit vor Ort ist aber die Förderung der Maßnahmen und Räumen wichtig, die vom Land, von den Kreisen und z.T. auch Städten und Gemeinden gefördert werden. Eine Synopse dazu findet ihr im nächsten Kapitel.
Hier findet ihr Links zu den Richtlinien, zur Übersicht der Fördersätze sowie Antrags-, Nachweisformulare und Teilnahmelisten zum Download.
Und jetzt haben wir auch die Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland zum Download für euch. Stand: Oktober 2024.
Förderung Landkreis Neunkirchen ab 01.01.2025
Für die Förderung von Maßnahmen auf Kreis und/oder Landesebene ist hier das entsprechende Formular als ausfüllbares PDF abgelegt.
https://de.slideshare.net/jugendserver/2019-0622-ffoerderseminar-ljr-saar
Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland - Stand November 2024 Für die Richtigkeit der Synopse können wir trotz großer Sorgfalt keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte stammen aus den Richtlinien der Jugendämter sowie deren Rückmeldungen zu unserer Synopse. Dabei konnten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit und unterschiedlicher Begriffsdefinitionen nicht jede spezifische Einzelregelung umfassend darstellen.
Für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen) gibt es z.T. Sonderregelungen. Auch gibt es besondere Formate (z.B. Stadtranderholungen). Für viele Regelungen gibt es zudem Ausnahmen (z.B. Begrenzung der TN-Zahl)
Deshalb erkundigt euch bitte bei einer konkret geplanten Maßnahme in den einzelnen Richtlinien der betreffenden Landkreise, bzw. nehmt Kontakt mit den zuständigen Personen in den Jugendämtern auf. Diese helfen euch gerne weiter. Alle Richtlinien und Kontaktinformationen findet ihr im oberen Abschnitt.
Hier könnt ihr euch die "Synopse" als PDF herunterladen.
Die Förderung „Jugend & Kultur“ geht 2024 weiter!
Das Ministerium für Bildung und Kultur stellt auch in diesem Jahr wieder Fördergelder von insgesamt 30.000 € für Projekte der kulturellen Jugendarbeit bereit. Der Landesjugendring Saar übernimmt die Organisation und Verteilung der Förderung.
Hier findet Ihr alle wichtigen Infos und Kriterien für die Erstellung eines Förderantrages.
Hier findet Ihr alle wichtigen Infos und Kriterien für die Erstellung eines Förderantrages:
Förderfähig sind vornehmlich:
Bei Fragen könnt Ihr uns unter der Telefonnummer 0176-60399044 oder per Email (tonnellier(at)landesjugendring-saar.de) kontaktieren
Hier geht es zum Kostennachweis.