Hier erfahrt ihr alles über den Sonderurlaub und könnt euch die Antragsformulare direkt herunterladen.
Den in der Jugendarbeit im Sinne ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen, die mindestens 15 Jahre alt sind, ist auf Antrag unbezahlter Sonderurlaub oder Freistellung vom Schulbesuch bis zu zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr zu gewähren.
Für folgende Jugendarbeitsmaßnahmen gilt dies:
Hier stehen euch die Antragsformulare sowie der Gesetzestext zur Verfügung.
Ob die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen, entscheidet das Landesjugendamt - auf Anforderung des Trägers der Maßnahme mit folgendem neuen Antragsformular, das hier als Download bereit liegt. Der Antrag ist mit dieser Bescheinigung mindestens zwei Wochen vor Beginn des Sonderurlaubs dem Arbeitgeber bzw. der Schulleitung vorzulegen.
Hier geht es zum Gesetzestext.
Hier findet ihr weitere Informationen zur Freistellung.