Auskunft über meine Daten

Ok, das heißt, ihr könnt nicht immer verhindern, dass andere eure Daten haben. Was dann?

Dann könnt ihr Auskunft darüber verlangen, welche Daten über euch gespeichert sind.

Kostenlose Auskunft

Wenn eure Daten dann irgendwo gespeichert sind, muss der andere, der die Daten gespeichert hat, euch sagen,

  • welche Daten von euch gespeichert sind.
  • wie lange die Daten gespeichert sind.
  • warum die Daten gespeichert sind.
  • wo er die Daten her hateuch sagen.
  • ob er die Daten weitergeleitet hat und an wen.
  • die Daten berichtigen, wenn er falsche Daten gespeichert hat.
  • die Daten löschen, wenn er sie nicht mehr braucht.

Die Rechte, die ihr habt, wenn jemand eure Daten speichert,  sind auch konkret in § 6 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nochmal genannt.

Wenn ihr also nicht wisst, welche Daten ein Unternehmen oder eine Behörde von euch hat, könnt ihr da einfach nachfragen. Falls ihr Probleme habt, am besten einfach an die Datenschutzbeauftragten wenden.

Wenn eure Daten bei einer staatlichen Stelle, also z.B. einer Behörde gespeichert sind, muss euch die Auskunft über die Daten kostenlos erteilt werden. Das steht in § 19 Abs. 7 BDSG.

Wenn eine private Firma eure Daten sammelt, muss sie euch die Daten, die sie gespeichert hat, einmal im Jahr auf Nachfrage kostenlos mitteilen (ihr müsst also erst fragen. Es darf euch aber nichts kosten!).

Dass euch kostenlos Auskunft erteilt werden muss, steht in §19 BDSG (wenn eine öffentliche Stelle die Daten sammelt) und in § 34 Abs. 8 BDSG (wenn eine nicht-öffentliche Stelle, also z.B. eine private Firma, die Daten sammelt).

Wenn ihr die Daten öfter abfragen wollt (also mehr als einmal im Kalenderjahr), dürfen die privaten Firmen dafür ein Entgelt verlangen. Sie müssen euch aber die kostenlose Möglichkeit geben, die Daten selbst einzusehen (also zur Firma zu fahren und dort selbst nachzugucken).

Zusammenfassung: Wenn eine öffentliche Stelle die Daten gespeichert hat, ist die Auskunft immer kostenlos. Bei privaten Firmen gibt es eine kostenlose Auskunft pro Kalenderjahr, wenn ihr öfter nachfragt, müsst ihr möglicherweise bezahlen.

Den Unternehmen ist es meistens natürlich nicht so recht, dass sie euch das alles sagen müssen, und dann auch noch kostenlos. Deswegen ist die Möglichkeit zur kostenlosen Auskunft nicht immer leicht zu finden, z.B. auf der Seite des Unternehmens etwas versteckt, oder es werden erstmal nur kostenpflichtige Auskunftsangebote angezeigt. Wie ihr an eine kostenlose Schufa-Auskunft kommt, seht ihr hier

verweigern der Auskunft

Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.

Private Stellen:

Private Firmen dürfen die Auskunft verweigern, wenn ihr "Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses" dem entgegensteht, wenn die Auskunft über die Daten also Geheimnisse der Firma betreffen würde. Das soll verhindern, dass die Firma irgendwann kein Geld mehr verdient, weil sie ihre Geschäftsgeheimnisse verraten muss. Bei Firmen, die ihr Geld mit dem Speichern und Weitergeben/ Weiterverkaufen von Daten verdienen, wäre aber quasi alles, was mit den Daten zu tun hat, Geschäftsgeheimnis. Deswegen ist diese Regelung praktisch wirkungslos; nur ganz selten dürfen die Firmen aus diesem Grund die Auskunft verweigern.

Diese Ausnahme steht in § 34 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 2.

Öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen dürfen die Auskunft verweigern, wenn

  • das allgemeine öffentliche Interesse,
  • das Interesse Dritter zur Geheimhaltung überwiegt bzw. der Auskunft entgegensteht.

"Allgemeines öffentliches Interesse" steht z.B. bei der Verbrechensbekämpfung entgegen: Natürlich muss die Polizei einem Drogendealer nicht sagen, was sie schon an Informationen über ihn gesammelt hat, wie sollte sie ihn sonst je überführen? Das steht in § 19 Abs. 4 BDSG.

"Interessen Dritter" ist z.B. der Quellenschutz. Verfassungsschützer müssen z.B. nicht verraten, wer ihnen Informationen gegeben hat, um dieser Personen nicht zu gefährden.

Wenn aus einem dieser Gründe die Auskunft verweigert wird, muss man euch das mitteilen!