Wer hat meine Daten?

Was ist aber mit Daten, bei denen man nicht entscheiden kann, ob sie öffentlich sind? Daten, die öffentlich zugänglich sind, und sei es nur das Namensschild an der Haustür, oder die Telefonnummer im Telefonbuch? Das kann ja jeder herausfinden.

Das stimmt. Trotzdem ist es vielen lieber, wenn sie selbst entscheiden können, wer was über sie weiß, oder man wenigstens weiß, wo die eigenen Daten überall gesammelt sind.

Und deswegen gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und wird abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist unglaublich weit und umfasst "die freie Entfaltung der Persönlichkeit". Das heißt, dass so ziemlich alles geschützt ist, was eure Persönlichkeit ausmacht: eurer Aussehen bzw. Abbildungen von euch (Recht am eigenen Bild), was ihr sagt (Recht am eigenen Wort), dass ihr wisst, wer eure Eltern sind (Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung) und ob eure Daten gespeichert werden (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) und noch viel, viel mehr.

Die wichtigsten Teile des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes sind:

  • Recht am eigenen Wort

    • Das Recht am eigenen Wort bewirkt z.B., dass ihr nicht falsch zitiert werden dürft, wenn jemand etwas über euch berichtet. Man darf euch nicht Sachen in den Mund legen, die ihr gar nicht gesagt habt.

  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein ziemlicher Zungenbrecher, aber ein wichtiger. Es bedeutet nämlich ganz konkret, dass ihr entscheiden dürft, welche eurer Daten von jemandem gespeichert werden.