Wer darf Daten sammeln?

Dürfen die das überhaupt? Wer im Bereich der Datenverarbeitung etwas darf oder nicht darf, ist nicht so leicht zu beantworten. Neben den verschiedenen Datenschutzgesetzen gibt es viele weitere Gesetze, die die Verwendung und Weitergabe von Daten regeln. Da den Durchblick zu bekommen, ist erst mal gar nicht so einfach.

Also wer darf denn jetzt was?

Hier muss man unterscheiden, wer mit persönlichen Daten umgeht: Private Unternehmen und Firmen oder staatliche Stellen wie die Polizei oder verschiedene Ämter und Behörden.

Private Unternehmen

Es gibt viele Unternehmen, die eure Daten sammeln, bekanntestes Beispiel in Deutschland ist da wohl die Schufa. Andere Firmen, die eure Daten sammeln, sind z.B. Google, Facebook, oder Amazon.

Für private Unternehmen gilt: Sie dürfen

  • Daten sammeln.
  • Daten speichern.
  • Daten verwenden.
  • Daten verkaufen.

Aber nur mit eurer Einwilligung. Ihr müsst also zustimmen, dass andere eure Daten haben und verwenden.

Viele Webseiten weisen z.B. in ihren AGB darauf hin, dass eure Daten gespeichert werden, und dass ihr das mit der Anmeldung erlaubt. Meistens haben sie sogar gesonderte "Datenschutzbestimmungen". Mit Datenschutzbestimmungen ist normalerweise gemeint, dass die Seite dort dann auflistet, welche Daten sie von euch erhält und was sie damit macht. Es geht also nicht direkt um Datenschutz, die Seitenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, euch diese Informationen zu geben.

Diese Pflicht findet sich in § 13 TMG.

Dass ihr einwilligen müsst, liegt an eurem Recht auf informationelle Selbstbestimmung: wenn ihr das nicht erlauben würdet, dürften eure Daten nicht gespeichert werden, und ihr könntet die Seite z.B. gar nicht nutzen, weil nicht mal eure Emailadresse gespeichert werden dürfte, und ihr euch dann nicht einmal registrieren könntet. Hier ein wenig genauer hinzugucken lohnt sich aber trotzdem, denn oft hat man die Möglichkeit, die Datenweitergabe zu verhindern. Aber nicht immer: manche Seiten könnt ihr, wie gesagt,  gar nicht nutzen, wenn ihr der Datenspeicherung nicht zustimmt.

Personenbezogene Daten sind Daten, die etwas über eure Person aussagen, wie z.B. euer Alter, euer Beruf, euer Wohnort usw. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben und gespeichert werden, wenn ihr das erlaubt habt, oder wenn im Gesetz steht, dass das erlaubt ist. Das steht in § 4 Abs. 1 BDSG. Wie eure Einwilligung aussehen muss, steht in § 4a BDSG. Da steht z.B. drin, dass ihr freiwillig einwilligen müsst - es darf euch also niemand zwingen. Und die Einwilligung muss schriftlich erfolgen. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. in § 13 TMG (dort, wo auch steht, dass der Seitenbetreiber darüber informieren muss, welche Daten er sammelt und was er damit macht). Dort steht auch, dass die Einwilligung auch elektronisch erfolgen kann.
Auf manchen Seiten muss man einfach einen Haken setzen, neben dem steht "hiermit willige ich in die Datenschutzbestimmungen dieser Seite ein", manchmal steht unter den Feldern, die ihr zur Registrierung bei einer Seite ausfüllen müsst, auch einfach nur "mit dieser Anmeldung erklärst du dich mit unseren AGB und unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden". Das genügt.

Wenn ihr noch nicht volljährig seid, kann eure Zustimmung zur Datenerhebung unwirksam sein. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab. (was besondere Regeln für Minderjährige angeht, könnt ihr auch hier nochmal gucken Datenparty rechtliches minderjährige).

In manchen Fällen geht das aber auch ohne Einwilligung, z.B. wenn die Firma gesetzlich verpflichtet ist, eure Daten zu speichern.

Wenn Unternehmen eure Daten sammeln, ohne dass ihr es wisst (z.B. ohne, dass ihr eingewilligt habt), müssen sie euch informieren.

Davon gibt es aber Ausnahmen, z.B., wenn ihr schon wisst, dass die Firma eure Daten hat, wenn nur Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt werden (z.B. eure Adresse aus dem Telefonbuch), oder wenn die Firma zum Speichern gesetzlich verpflichtet ist (z.B. muss euer Arbeitgeber die Sozialversicherungsträger informieren. Dazu muss er die Daten speichern und weitergeben). Diese Ausnahmen stehen in § 33 BDSG.

Staatliche Stellen

Es gibt aber auch staatliche Stellen, die eure Daten sammeln. Das muss aber nicht immer die Polizei sein, die gegen Kriminelle ermittelt und dabei deren Daten wie z.B. die Adresse speichert. Das kann auch der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sein (früher hießen die GEZ)

Für staatliche Stellen gilt: Sie dürfen

  • Daten sammeln.
  • Daten speichern.
  • Daten verwenden.
  • Daten von anderen anfordern.


Auch hier müsst ihr einwilligen, damit eure Daten gespeichert werden dürfen. Und auch für staatliche Stellen gibt es aber die Ausnahme, dass sie auch Daten sammeln dürfen, wenn das Gesetz es erlaubt. Dann müssen sie euch nicht extra fragen. Ein Beispiel ist die Telefonüberwachung von Kriminellen. Da muss die Polizei den Verdächtigen natürlich nicht vorher fragen, ob sie ihn überwachen und seine Daten sammeln darf. Es muss aber vom Gesetz erlaubt sein (und ist es auch).

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