daten von anderen

In manchen Fällen muss euch auch mitgeteilt werden, welche Daten über andere gespeichert sind. Und zwar auch, wenn der, um dessen Daten es geht, gar nicht will, dass ihr seine Daten erfahrt.

Persönliches Interesse

Grund dafür  kann euer persönliches Interesse sein, beispielsweise, wenn jemand eine Straftat begangen hat, also euch z.B. im Internet beleidigt, oder Fotos von euch hochlädt, die er nicht hochladen darf. Dann könnt ihr z.B. die Webseite auffordern, dass sie die Aussagen oder Bilder nicht nur löscht, sondern euch auch sagt, wer das war.

Der bekannteste Fall ist sicher der, wenn Firmen, die die Urheberrechte von z.B. Musik verwalten, von den Internetanbietern wissen wollen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer Filesharingbörse war, und Musik/Videos/Bilder hoch- oder runtergeladen hat, damit sie ihm eine Abmahnung schicken können. In dem Fall will derjenige, der die Sachen illegal heruntergeladen hat, natürlich nicht, dass man verrät, dass er es war. Die Firma hat aber ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer er ist, ihr entsteht schließlich ein Schaden. Deshalb dürfen Daten wie die IP-Adresse in solchen Fällen vom Internetanbieter auch herausgegeben werden, wenn man es nicht will.

Dieser Auskunftsanspruch steht in § 101 Abs. 2 UrhG, ist also gesetzlich erlaubt.

Was ihr bei Abmahnungen noch wissen solltet, steht hier unter Abmahnungen